D-Arzt
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Der D-Arzt ist für die Durchführung der Behandlung nach Arbeitsunfällen, Kindergarten- und Schulunfällen zuständig.
Ein Durchgangsarzt – kurz: D-Arzt – ist Facharzt für Chirurgie oder Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzbezeichnung "Spezielle Unfallchirurgie", der von den Berufsgenossenschaften eine besondere Zulassung erhalten hat. Das Durchgangsarztverfahren (kurz D-Arzt-Verfahren) regelt die Behandlung eines Arbeitsunfalls oder Arbeitswegeunfall.
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Durchgangsarztverfahren
Eine durch einen Arbeitsunfall verletzte Person muss im Normalfall einem Durchgangsarzt vorgestellt werden. Ausnahmen sind u. a.:
- Bei kleinen Unfällen: Wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht über den Unfalltag hinaus besteht und die Behandlung nicht länger als eine Woche dauert, kann in diesem Fall auch ein Allgemeinmediziner oder Hausarzt die Behandlung vornehmen, ohne dass dieser den Patienten an den D-Arzt überweisen muss.
- Verletzte mit isolierten Augen- oder Hals-Nasen-Ohren-Verletzungen sollen sofort einem Augen- oder HNO-Arzt vorgestellt werden, der ebenfalls eine D-Arzt-Zulassung haben muss.
- Bei sehr schweren Verletzungen muss natürlich nicht erst ein niedergelassener D-Arzt aufgesucht werden, sondern soll der Verletzte direkt in eine Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik z.B. Bergmannstrost Halle/Saale oder ein anderes Krankenhaus eingeliefert werden. Dort sind Durchgangsärzte stationär tätig.
Bei Wiedererkrankungen aufgrund eines Arbeitsunfalls muss generell der D-Arzt aufgesucht werden. Obwohl der Arbeitgeber die Angestellten darüber informieren soll, in welchen Fällen sie welchen D-Arzt aufsuchen müssen, ist das in vielen Fällen den Arbeitnehmern nicht bekannt. Deshalb sollte sich jeder Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber erkundigen, in welcher Berufsgenossenschaft er versichert ist.