SRH Krankenhaus Naumburg

Tipps für das Ende Ihres Klinik-Aufenthalts

Dem Ende der Krankenhausbehandlung sehen die meisten Patientinnen und Patienten entgegen. Viele Fragen stellen sich gerade dann, wenn der Entlasstag naht. Wir möchten Ihnen dabei helfen, hier schon die richtigen Antworten zu finden.

Entlassmanagement
Entlassmanagement

Kontakt zu unserer Patientenkoordination

Nach einem Klinikaufenthalt ist die Situation für viele Patientinnen und Patienten noch mit Einschränkungen verbunden. In den ersten Wochen, manchmal aber auch über längere Zeit, ist das Alltagsleben ohne Unterstützung nur schwer oder gar nicht mehr zu bewältigen. Deswegen berät Sie unser Sozialdienst bereits im Krankenhaus bezüglich der für Sie besten Anschlussversorgung und unterstützt Sie bei Anträgen und organisatorischen Fragen, beispielsweise für eine Anschluss-Rehabilitation, ambulante Krankenpflege, Heil- oder Hilfsmittel. Schon bei Ihrem Aufnahmegespräch werden Sie über das Entlassmanagement aufgeklärt. Das Pflegeteam von Ihrer Station gibt dem Sozialdienst automatisch Bescheid, wenn es in Ihrem Fall Beratungsbedarf gibt.

+ 03445 210 1140

Ein abschließendes Gespräch mit den Ärzt:innen

Wenn Ihr Entlassungstermin naht, wird Ihr behandelnder Arzt bzw. Ihre Ärztin das Gespräch mit Ihnen suchen. Sie reden über den geplanten Entlassungstag und mögliche Verordnungen oder empfohlene Anschlussbehandlungen. Im Arztgespräch können Sie Ihre Fragen zur Behandlung und zur Weiterbehandlung stellen.

Entlassung meist bis 10:00 Uhr
Entlassung meist bis 10:00 Uhr

Alles geplant für den Entlasstag

In der Regel sind alle Stationen bemüht, Sie am Entlasstag bis 10:00 Uhr aus der Krankenhausbehandlung zu entlassen. Hierbei werden Ihnen Unterlagen für Ihren weiterbehandelnden Arzt bzw. Ihre Ärztin sowie ein Medikationsplan und Medikamente bis zum nächstmöglichen Arztbesuch (in der Regel am gleichen Tag oder am Folgetag nötig) ausgehändigt. Sollte die Entlasszeit aus organisatorischen Gründen anders geregelt sein, informiert Sie Ihr Arzt / Ihre Ärztin oder Ihr Pflegeteam. Wir bitten Sie am Entlasstag Ihr Zimmer zur besprochenen Zeit bereits zu verlassen, sodass es für neue Patientinnen und Patienten hergerichtet werden kann. Gerne können Sie unsere verschiedenen Patienten-Aufenthaltsräume nutzen, um sich die Wartezeit bis Ihrer Abholung zu vertreiben.

Bei und nach Entlassung

An was sollten Sie vielleicht noch denken?

  • Bescheinigung über stationären Aufenthalt: Oftmals benötigen Sie zum Nachweis Ihres Krankenhausaufenthalts eine Bescheinigung über Ihren stationären Aufenthalt. Diese Bescheinigung erhalten Sie an unserer Zentralen Information im Foyer.
  • Parkkärtchen entwerten: wenn alle anderen Wege erledigt sind, entwerten Sie zuletzt bitte Ihr Parkkärtchen am Parkautomat im Eingangsbereich.

Sollten Sie nicht mit dem eigenen Auto angereist sein, empfiehlt es sich, Angehörige schon frühzeitig über Ihren Entlasstag zu informieren. Nur im Ausnahmefall erstattet die Krankenkasse bei der Entlassung die Transportkosten nach Hause. Wir empfehlen daher, schon frühzeitig selbst eine Fahrgelegenheit zu organisieren.

Normalerweise haben Sie am Entlasstag ausreichend Zeit, nach dem Frühstück all Ihre persönlichen Gegenstände, Wertsachen und Artikel des täglichen Gebrauchs in aller Ruhe einzupacken. Schauen Sie ruhig noch einmal den Nachtschrank, den Kleiderschrank und das Bad genau an. Haben Sie an alles gedacht?

Sollten Sie Ihr Kind oder einen Angehörigen als Begleitperson während des Klinikaufenthalts begleitet haben, erhalten Sie eine „Vereinbarung zum Aufenthalt“, einen sogenannten blauen Zettel. Bitte nehmen Sie sich einen Durschlag dieser Vereinbarung mit nachhause. Sie dient als Nachweis für Ihren Aufenthalt im Klinikum. Als Begleitperson erhalten Sie keine Aufenthalts-Bestätigung.

In der Regel werden Ihnen von der behandelnden Station Ihre vom Arzt festgelegten Medikamente auch für zuhause mitgegeben. Allerdings nur bis zum nächsten möglichen Arztbesuch. Bei Entlassung am Freitag also für das Wochenende, bei Entlassung unter der Woche bis zum nächsten Tag. Ihr weiterbehandelnder Arzt oder Ärztin stellt Ihnen nach Ihrem Arztbesuch ein Rezept für die weitere Medikation aus.

Alle gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten müssen für bis zu 28 Tage stationären Aufenthalts eine Zuzahlung von 10€ pro Tag leisten. In aller Regel wird Ihnen dieser Zuzahlungsbeitrag von Ihrer Krankenkasse nach Ihrem Aufenthalt in Rechnung gestellt. Sollte es in Ihrem Fall anders sein und Sie den Zusatzbeitrag bspw. nach Ihrem Krankenhausaufenthalt, werden Sie schon bei der Aufnahme darüber informiert.